Immer wieder kompliziert mit dem Finanzamt
In unseren ersten Blogs sind wie mehrfach darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen Pokerspieler Einkommensteuer zahlen müssen. Aufgrund eines Urteils des Finanzgerichts Münster stellt sich mittlerweile darüber hinaus die Frage, ob Pokereinnahmen auch der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % unterliegen. Der Bundesfinanzhof wird diese Frage demnächst in dem Verfahren XI R 37/14 höchstrichterlich entscheiden.
Schwierige Problematik
Die meisten können diese Problematik zunächst nicht einordnen, da Umsatzsteuer (im Volksmund: Mehrwertsteuer) vor allem im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen bekannt ist.
Das Finanzgericht Münster ist der Ansicht, dass es sich bei Poker Profispielern um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Dabei stellt die Tätigkeit, als um Preisgeld spielender Kartenspieler, umsatzsteuerpflichtige „sonstige Leistungen“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Demnach unterliegen Leistungen (= das Pokerspielen), die ein Unternehmer (= der gewerbliche Pokerspieler) im Inland gegen Entgelt (= die Preisgelder und Pokereinnahmen) ausführt der Umsatzsteuer. Im Klartext bedeutet dies, dass das professionelle Pokerspielen eine gewerbliche Leistung ist, die durch die jeweiligen Preisgelder mit einem Entgelt vergütet werden.
Bundesfinanzhof noch unklar
Steuerrechtlich sind Entgelte, die ein Unternehmer am Markt für seine angebotenen Leistungen erhält, umsatzsteuerpflichtig – unabhängig davon, ob es sich um Lieferungen (z.B. physische Güter wie Geschirr oder Autos) oder sonstige Leistungen handelt (zum Beispiel die geistigen Leistungen eines Informatikers, wenn er eine Software programmiert).
Sollte der Bundesfinanzhof tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass Pokereinnahmen umsatzsteuerpflichtig sind, entsteht diese Steuerpflicht unabhängig davon, ob der jeweilige Spieler im Jahr der Besteuerung Gewinne erzielt oder nicht. Auch ein unwirtschaftliches Autohaus, dass im Veranlagungsjahr Verluste erwirtschaftet, muss bei jedem Verkauf und bei jeder Reparatur Umsatzsteuer ausweisen und zahlen.
Wir werden die Rechtsprechung insoweit verfolgen und Euch rechtzeitig über die Entwicklung informieren.
Bei genauen Fragen kannst Du uns gerne unter anwalt@raiseyouredge.com oder auch in unserem Discord Channel erreichen.
Unser Rechtsanwalt Fabian Graske