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Wie entdecken Steuerfahnder Schwarzgeld?

Bei Schwarzgeld handelt es sich um unversteuertes Geld. Die Erscheinungsformen und damit auch die Entdeckungsmöglichkeiten der deutschen Steuerfahndung ist äußerst vielfältig. Auch wenn ich der Meinung bin, dass Pokergewinne in vielen Fällen zu versteuern sind, heißt dies nicht automatisch, dass Pokergewinne die nicht versteuert wurden zwangsläufig als Schwarzgeld einzuordnen sind. Da viele von Euch mich herangetreten sind und wissen wollten, wie die Finanzämter auf jemanden aufmerksam werden, der keine Steuererklärung abgibt und damit keine Steuern zahlt, haben wir diesen Blog für Euch verfasst.

1.Strafanzeigen Dritter

Am wahrscheinlichsten ist es, dass Euch ein Dritter, bekannt oder unbekannt, beim deutschen Fiskus meldet.

Typische Anzeigenerstatter sind:

  • der/die (Ex-) Geliebte
  • Ex-Ehepartner
  • Nachbarn
  • Geschäftskunden
  • Familienmitglieder
  • Freunde, typischerweise nach Streitigkeiten

2.Eigene Ermittlungen der Steuerfahndung

Einen erheblichen Anteil machen die eigenen Ermittlungen der Finanzverwaltung aus. Beobachtungen und Ermittlungen fallen in der Regel sehr systematisch aus. Zunehmend kommen hierbei technische Hilfsmittel, vor allem Spezielle Software (z.B. Xpider) zum Einsatz. Typische Methoden bei der Ermittlung steuerrelevanter Sachverhalte durch die Steuerfahndung und anderer Beteiligter der Finanzverwaltung sind:

  • Beobachtungen im Internet (v.a. Ebay, Amazon, – Sharkscope und Co. ebenfalls denkbar)
  • Auswertungen der Presse (insb. bei hohen Pokergewinnen denkbar)
  • Kontoabfragen
  • Vernehmungen
  • Private und zufällige Entdeckungen des Steuerfahnders

3.Mittelbar oder unmittelbar über steuerliche Mitwirkungspflichten

Ab und zu erhält die Steuerfahndung vom Betroffenen selbst Informationen über Schwarzgelder, wobei der Betroffenen regelmäßig unbewusst diese Informationen übermittelt. Gängige Konstellationen sind inbesondere:

  • Buchführung und Jahresabschlüsse
  • Belege, z.B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Kontoauszüge, Depotunterlagen, Erträgnisaufstellungen etc.
  • Mittelherkunftsnachweise

4.Informationsaustausch zwischen Behörden

Behörden und andere Institutionen tauschen untereinander in erheblichem Umfang steuerrelevante Informationen aus. Teilweise gibt es dazu gesetzliche Verpflichtungen. Dabei nimmt der internationale Informationsaustausch mit ausländischen Behörden durch die Digitalisierung mehr und mehr zu. Insbesondere zu nennen sind:

  • Allgemeine Kontrollmitteilungen
  • Außenprüfung / Betriebsprüfung
  • Zollfahndung
  • Mitteilung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
  • Mitteilungen bei Geldwäscheverdacht
  • Sonstige Mitteilungen von Behörden, Gerichten, Notaren

Da eine Steuerfahndung für den betroffenen meistens äußerst überraschend ist, sollte in diesem Fall sofort professioneller Rat in Form eines Anwalts für Steuerrecht und/oder eines Steuerberaters eingeholt werden.