Fabian Graske Rechtsanwalt & ehem. Pokerspieler
Die Frage, ob Pokergewinne versteuert werden müssen, hängt maßgeblich davon ab, ob das Pokerspielen als gewerbliche Leistung qualifiziert wird. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn es sich um eine selbständige nachhaltige Betätigung handelt, die mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinn zu erzielen und sich dabei als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
1. Selbstständige und nachhaltige Tätigkeit
Entscheidend ist, ob es sich um ein gelegentliches Hobby handelt oder ob regelmäßig Poker gespielt wird. Insoweit kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an, sodass keine pauschalen Aussagen gemacht werden können, ab wieviel Stunden Spielzeit pro Woche Poker kein Hobby mehr ist. Insbesondere bei Pokerspielern, die regelmäßig an Turnieren (teilweise europa- oder weltweit) teilnehmen und hierfür einen hohen Zeitaufwand betreiben, kann grundsätzlich von einer nachhaltigen Tätigkeit ausgegangen werden.
2. Dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht
Die Gewinnerzielungsabsicht sollte bei nahezu jedem Pokerspiel per se zu bejahen sein, unabhängig davon, welche Limits gespielt werden. Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob die Gewinnerzielungsabsicht den Haupt- oder Nebenzweck darstellt.
3. Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Pokerspielen eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt darstellt. Die Tätigkeit muss zudem nach außen in Erscheinung treten und sich zumindest an eine begrenzte Allgemeinheit wenden. Wer regelmäßig professionell Turniere spielt, der bietet seine spielerischen Fähigkeiten als Dienstleistung an, die erfolgsabhängig durch das zur Verfügung gestellte Preisgelt vergütet wird.
=> Wer diese drei Voraussetzungen erfüllt, handelt gewerblich und unterliegt damit der Einkommenssteuer.
Spielt es eine Rolle, ob Poker als Glücksspiel eingeordnet wird?
In der Vergangenheit war entscheidend für die Frage der Steuerpflichtigkeit von Pokergewinnen, ob es sich um eine Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel handelt. Der Bundesfinanzhof hat dieses Abgrenzungsmerkmal in seiner Revisionsentscheidung (X R 43/12) grundsätzlich aufgegeben. Aufgrund der Entscheidung kommt es ausschließlich darauf an, ob Pokerspielen gewerblich betrieben wird. Steuerlich ist es somit unerheblich, ob Poker als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel eingeordnet wird. Lediglich im Straf- und Verwaltungsrecht ist diese Unterscheidung immer noch von Bedeutung.
Was bedeutet das für mich als Pokerspieler?
Wer regelmäßig durch sein Können beim Pokern Gewinne erzielt, muss dieses versteuern, sobald das Finanzamt davon Kenntnis erlangt. Entgegen weit verbreiteter Meinung gilt dies sowohl für Offline, als auch für Online Pokerspieler. Können Verluste beim Poker steuerlich geltend gemacht werden? Auch wenn die Frage noch nicht abschließend entschieden ist, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass Verlust steuermindernd geltend gemacht werden können.
Welche Vorkehrungen sollte ich ab jetzt beachten?
Da mit der Besteuerung von Pokergewinnen in Deutschland zukünftig zu rechnen ist, sollten professionelle Pokerspieler so frühzeitig wie möglich Sorge dafür tragen, sämtliche Ausgaben (Buy-ins, Reisekosten, Kosten für Coachings, Betriebsmittel, ect.) nachweisen zu können. Für den Fall, dass die Pokergewinne besteuert werden, können sämtliche Ausgaben vom Gewinn abgezogen werden, jedoch nur soweit diese nachgewiesen werden können. Anderenfalls schätzt das Finanzamt regelmäßig zu deinen Lasten die Ausgaben, wodurch der tatsächlich zu versteuernde Gewinnen deutlich höher ausfallen kann.
Wann verjähren Steuerverpflichtungen aus Pokergewinnen?
Die sogenannte Festsetzungsfrist zur steuerlichen Veranlagung liegt grundsätzlich bei 4 Jahren. Jedoch kann sich diese Frist um 3 Jahre verlängern, wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde. Bei Steuerhinterziehung beträgt die Frist sogar zehn Jahre. Erschwerend hinzu kommt, dass im Falle der Steuerforderung zusätzlich 6 % Zinsen auf die ursprüngliche Steuerschuld aufgeschlagen wird.